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Das Tier wird in den dem Tierhalter bekannten Räumlichkeiten untergebracht und versorgt. Die Unterbringung ist ebenerdig mit direktem Zugang zum Garten. Korb und Schmusedecke werden gestellt. |
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Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Sollte die Läufigkeit nach Aufnahme der Hündin während der Betreuung eintreten, wird die Betreuerin bevollmächtigt, das Tier auf Kosten des Tierhalters anderweitig unterzubringen. |
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Die Tiere müssen im eigenen Interesse über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und eine Wurmkur sowie ein Floh-/Zeckenmittel bekommen haben. Der Impfpass ist bei Übergabe des Tieres zu übergeben. |
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Für das Tier muss eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ersatzansprüche durch Dritte werden von der Betreuerin nicht getragen. |
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Die Haftung der Betreuerin beschränkt sich auf die Bedingungen ihrer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. |
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Verbindlich ist für alle in dieser Kurzfassung nicht aufgeführten oder detailliert beschriebenen Fragen der Hundebetreuungsvertrag, den Sie über den nachstehenden Link als pdf-Datei öffnen und ausdrucken können. |