Hundebetreuung mit Herz
Hundebetreuung mit Herz
 
 
Hundebetreuung mit Herz - aber auch mit Vertrag
Kurz die wichtigsten Punkte aus dem Hundebetreuungsvertrag in Kurzform:
Das Tier wird in den dem Tierhalter bekannten Räumlichkeiten untergebracht und versorgt. Die Unterbringung ist ebenerdig mit direktem Zugang zum Garten. Korb und Schmusedecke werden gestellt.
Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Sollte die Läufigkeit nach Aufnahme der Hündin während der Betreuung eintreten, wird die Betreuerin bevollmächtigt, das Tier auf Kosten des Tierhalters anderweitig unterzubringen.
Die Tiere müssen im eigenen Interesse über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und eine Wurmkur sowie ein Floh-/Zeckenmittel bekommen haben. Der Impfpass ist bei Übergabe des Tieres zu übergeben.
Für das Tier muss eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Ersatzansprüche durch Dritte werden von der Betreuerin nicht getragen.
Die Haftung der Betreuerin beschränkt sich auf die Bedingungen ihrer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
  Verbindlich ist für alle in dieser Kurzfassung nicht aufgeführten oder detailliert beschriebenen Fragen der Hundebetreuungsvertrag, den Sie über den nachstehenden Link als pdf-Datei öffnen und ausdrucken können.
zum Hundebetreuungsvertrag als pdf-Datei
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Hundebetreuung mit Herz
   
Vilma Mangin-Joschko
   
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